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   VG Dresden, 22.05.2009 - 5 L 227/09   

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https://dejure.org/2009,48674
VG Dresden, 22.05.2009 - 5 L 227/09 (https://dejure.org/2009,48674)
VG Dresden, Entscheidung vom 22.05.2009 - 5 L 227/09 (https://dejure.org/2009,48674)
VG Dresden, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 5 L 227/09 (https://dejure.org/2009,48674)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238

    Gerichtsbescheid; Gerichtskosten; Klage auf Erlass der Gerichtskosten; "besondere

    Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Dass eine andere Kostenstelle bei einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung eine abweichende Ermessensentscheidung getroffen hat, ist im Rechtsstreit des vorliegenden Verfahrens, in dem eine eigene Entscheidung zu treffen ist, rechtlich ohne Belang (ebenso VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Weiter ist anzumerken, dass auch bei einer theoretischen Weiterverfolgung des Anspruchs angesichts bestehender Pfändungs- und Vollstreckungsschutzvorschriften keine Existenzgefährdung des Klägers zu gewärtigen wäre (vgl. VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

  • VG Würzburg, 27.02.2013 - W 6 K 12.921

    Prozesskostenhilfe; Gerichtskosten; Klage auf Erlass der Gerichtskosten;

    Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Dass eine andere Kostenstelle bei einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung eine abweichende Ermessensentscheidung getroffen hat, ist im Rechtsstreit des vorliegenden Verfahrens, in dem eine eigene Entscheidung zu treffen ist, rechtlich ohne Belang (ebenso VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Weiter ist anzumerken, dass selbst bei einer theoretischen Weiterverfolgung des Anspruchs angesichts bestehender Pfändungs- und Vollstreckungsschutzvorschriften keine Existenzgefährdung des Klägers zu gewärtigen wäre (vgl. VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

  • OVG Sachsen, 27.07.2009 - 2 B 381/09

    Erlass; Stundung; besondere Härte

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Mai 2009 - 5 L 227/09 - wird verworfen.
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